Die internationalen Menschenrechte schützen die Rechte der Frauen
Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und die Gleichstellung von Frau und Mann sind Grundrechte und gehören zu den zentralen Grundsätzen der internationalen Menschenrechte.
Späte Ratifizierung durch die Schweiz
Die Schweiz hat die allgemeinen Menschenrechtsstandards im Vergleich mit ihren europäischen Nachbarländern sehr spät ratifiziert: 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention, 1992 die beiden Menschenrechtspakte, 1997 die Frauenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention.
Die beiden Menschenrechtspakte
Sowohl der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II) enthalten das Verbot der Diskriminierung (Artikel 2). Beide Menschenrechtspakte enthalten das Gebot der Gleichstellung von Frau und Mann (Artikel 3). Die Vertragsstaaten der Pakte sind verpflichtet, Geschlechterdiskriminierung aktiv zu bekämpfen; sie haben die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in der Ausübung aller Menschenrechte zu gewährleisten.