Verfahrensrechte

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Debatte um die Wiedergutmachung für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Dazu gehören Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte und weitere Betroffene - Frauen wie Männer.

Die EKF engagierte sich insbesondere für die Rehabilitierung von Frauen, die in der Strafanstalt Hindelbank administrativ versorgt waren. Als unabhängige ausserparlamentarische Kommission nahm sie eine vermittelnde und klärende Rolle ein zwischen Behörden und betroffenen Frauen, nachdem sich diese erstmals 2007/2008 mit ihrem Anliegen an die Kommission gewandt hatten.

Aufarbeitung früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Alle Informationen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf: http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch

Nachdem die Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen»  («Wiedergutmachungsinitiative») im Dezember 2014 zustande gekommen ist, hat der Bundesrat einen indirekten Gegenentwurf ausarbeiten lassen. Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 ist am 1. April 2017 in Kraft getreten. Es ersetzt das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen von 2014.

UEK. Aufgabe der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen ist es, die Geschichte der administrativen Versorgungen in der Schweiz bis 1981 zu untersuchen und zu dokumentieren: www.uek-administrative-versorgungen.ch

NFP 76. Das nationale Forschungsprogramm 76 «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft» des Schweizerischen Nationalfonds ist ein wichtiger Schritt für die wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981: www.nfp76.ch

Runder Tisch. Am 13. Juni 2013 fand im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga der erste Runde Tisch zum Thema statt. Das Gremium, in dem auch die EKF vertreten ist, hat den Auftrag, die Aufarbeitung der historischen, juristischen, finanziellen, gesellschaftspolitischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zu initiieren und koordinieren. Bisherige Tätigkeiten und Massnahmenvorschläge wurden 2014 in einem Bericht publiziert: www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch

Gedenkanlass 2013. Am 11. April 2013 fand in Bern ein Gedenkanlass für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen statt. Bundesrätin Simonetta Sommaruga entschuldigte sich im Namen des Bundesrats für das grosse Leid, das den Opfern dieser Zwangsmassnahmen angetan wurde.

Medienmitteilung des EJPD

Reden der Betroffenen und der Behörden

Wiedergutmachung für administrativ versorgte Frauen in der Strafanstalt Hindelbank

Am 1. August 2014 trat das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen in Kraft. Das Unrecht, welches die Betroffenen erlitten haben, wurde damit gesetzlich anerkannt. Die EKF hat dieses Gesetz unterstützt:

Gedenkanlass 2010. Am 10. September 2010 fand in den Anstalten Hindelbank ein Anlass statt, an dem sich Bund und Kantone öffentlich bei den ehemals administrativ Versorgten für das geschehene Unrecht entschuldigten. Die Rede, die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hielt, finden Sie hier: www.ejpd.admin.ch

Die EKF, die sich bereits 1977/78 kritisch mit dem Frauenstrafvollzug befasst hatte, hat sich in dieser Sache engagiert. Als unabhängige ausserparlamentarische Kommission nahm sie eine vermittelnde und klärende Rolle zwischen Behörden und Betroffenen ein, nachdem sich diese erstmals 2007/2008 mit ihrem Anliegen an die Kommission gewandt hatten.

Administrative Versorgungen 1942 - 1981

Im Zeitraum von 1942 bis 1981 wurden zahlreiche Frauen (darunter viele Minderjährige) ohne Strafurteil in den Anstalten Hindelbank «administrativ versorgt». Meist gestützt auf damaliges kantonales öffentliches Recht oder auf Bundeszivilrecht, wurden sie eingewiesen, ohne je straffällig geworden zu sein. So war zum Beispiel nichteheliche Schwangerschaft (von Minderjährigen) ein häufiger Grund für eine administrative Versorgung. Zwei Merkmale sind charakteristisch für diese Einweisungen durch verschiedene Behörden: Es fehlte die Möglichkeit, eine richterliche Überprüfung zu beantragen, und die Einrichtungen waren nicht geeignet für die angestrebte «Erziehung»: im Falle von Hindelbank bestand faktisch keine Trennung zu Straftäterinnen.

Weitere Informationen auf der Website der Betroffenen, wo u.a. alle bisher erschienenen Medienberichte zum Thema aufgeführt sind: www.administrativ-versorgte.ch

«Weggesperrt»: Buchpublikation im Beobachter-Verlag

Weggesperrt_Buchcover

In der Publikation «Weggesperrt. Warum Zehntausende in der Schweiz unschuldig hinter Gittern sassen» arbeitet der Jurist und Beobachter-Redaktor Dominique Strebel die Problematik der administrativ Versorgten auf. Er schildert das Schicksal von Betroffenen (darunter sind auch Männer), dokumentiert ihren Weg zur Rehabilitierung und fragt, wie sich die Ungerechtigkeiten wiedergutmachen lassen. So entsteht das Bild eines dunklen Kapitels Schweizer Geschichte, das noch nicht lange der Vergangenheit angehört.

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF hat sich zusammen mit dem Beobachter für die Rehabilitierung der Betroffenen eingesetzt und diese Publikation unterstützt.

Frauenstrafvollzug: Das Engagement der EKF in der 1970er und 1980er Jahren

Die EKF hat sich in ihrem 1978 erschienen Bericht «Strafvollzug an Frauen in der Schweiz» mit Hindelbank befasst. Heute stellt sich die Frage, welche Haltung die Kommission damals gegenüber den administrativen Versorgungen eingenommen hat. Dies wird im folgenden Arbeitspapier anhand von zeitgenössischen Quellen untersucht.

Weiterführende Informationen

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/themen/buergerliche-und-politische-rechte/verfahrensrechte.html