Zivile und bürgerliche Rechte

Neues Eherecht 1988
Die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann in der Ehe wurde mit dem neuen Eherecht von 1988 realisiert - allerdings mit Ausnahme der Namensfrage, wo eine gleichstellungsgerechte Regelung erst 2013 in Kraft trat.

Revidiertes Scheidungsrecht 2000
Das revidierte Scheidungsrecht im Jahr 2000 brachte die grundsätzliche Gleichbehandlung der Geschlechter, wobei sich hier rasch zeigte, dass es in der Umsetzung Schwierigkeiten gibt und Lösungen, die beiden Geschlechtern gerecht werden, in der Praxis nicht selbstverständlich sind.

Stellungnahmen der EKF:

Eingetragene Partnerschaft 2007
Seit 2007 gibt es die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare.

Stellungnahme der EKF:

Unverheiratete Paare
Mit der zunehmenden Zahl unverheiratet zusammenlebender Paare stellen sich heute vermehrt Fragen der Gleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren im Bereich des Erbrechts, des Ausländerrechts, bei den Sozialversicherungen, aber auch in Steuerfragen.

Neues Namensrecht
Das neue Namensrecht wurde 2013 realisiert und trägt der Gleichstellung der Geschlechter Rechnung. Frau und Mann können bei der Heirat entweder ihren angestammten Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen wählen.

Namensrecht, Informationen des Bundesamts für Justiz BJ

Stellungnahme der EKF:

Stellungnahmen der EKF zu Steuerfragen

Publikation der EKF zum neuen Eherecht

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/themen/buergerliche-und-politische-rechte/zivile-und-buergerliche-rechte.html