Persönliche Integrität / Schutz vor Gewalt
Sexuelle Integrität
Bei den Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Integrität handelt es sich in der grossen Mehrheit um Frauen und Kinder.
Gewalt in Ehe und Partnerschaft
In fast drei Viertel der Fälle, die zu den Opferhilfestellen gelangen, geht es um Gewalt innerhalb der Familie. Dabei ist zu beachten: Mit den Fällen, die von der Polizei oder den Opferhilfestellen registriert werden, wird nur ein Teil der tatsächlichen Gewaltvorkommnisse erfasst. Bei der Bekämpfung von Gewalt in Ehe und Partnerschaft sind in den letzten Jahren auf rechtlicher wie faktischer Ebene wichtige Fortschritte erzielt worden. So trat beispielsweise 2004 die Revision verschiedener Artikel des Strafgesetzbuches in Kraft, womit sexuelle Nötigung und Vergewaltigung innerhalb der Ehe zu Offizialdelikten wurden. Auch einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohung zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern werden von Amtes wegen verfolgt. Um bei häuslicher Gewalt wirksamer eingreifen und die Opfer besser schützen zu können, haben alle Kantone ihre gesetzlichen Grundlagen angepasst oder spezielle Gewaltschutzgesetze erlassen. Seit 2007 können Gewalttäter aufgrund einer Änderung des Zivilgesetzbuches aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden.
Genitalverstümmelung
Gewalt an Frauen und Mädchen hat viele Formen. Auch in der Schweiz leben Frauen und Mädchen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind oder deren körperliche und seelische Gesundheit von dieser Praxis bedroht ist. Seit 1. Juli 2012 ist das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung (Art. 124 StGB), in Kraft. Parallel zur neuen Gesetzesbestimmung wurde die Sensibilisierungs- und Beratungsarbeit verstärkt.
Zwangsheiraten
Eine Verletzung der persönlichen und sexuellen Integrität stellen auch die Zwangsheiraten dar. Seit 1. Juli 2013 ist das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheirat in Kraft. Von 2013-2017 wurde zudem das Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten durchgeführt, um funktionierende «Netzwerke gegen Zwangsheirat» aufzubauen. Diese sollen Präventionsmassnahmen durchführen und Opferhilfe anbieten.
Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten: www.gegen-zwangsheirat.ch Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv des Bundesprogramms gegen Zwangsheiraten (2013-2017).
Seit Abschluss des Bundesprogramms subventioniert der Bund während vier Jahren (2018-2021) die Fachstelle Zwangsheirat. Diese bietet landesweit Beratung an für Betroffene und Fachpersonen. Zudem stellt sie Fachwissen zur Verfügung durch Publikationen, den Austausch von Erfahrungen, Weiterbildungsangebote, Sensibilisierung oder Medienarbeit.
Fachstelle Zwangsheirat, Kompetenzzentrum des Bundes: www.zwangsheirat.ch
Weitere Stellungnahmen und Publikationen der EKF
Weibliche Genitalverstümmelung
Weiterführende Informationen