Mehrfache Diskriminierung zugewanderter Frauen
Niemand darf aufgrund seiner oder ihrer Rasse, Hautfarbe, Nationalität oder ethnischen Herkunft diskriminiert werden. Dennoch sind Frauen ausländischer Herkunft in der Schweiz in vielfältiger Weise nicht nur geschlechtsspezifischer Diskriminierung ausgesetzt, sondern werden gleichzeitig aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt. Zu erwähnen sind hier etwa die strukturellen Hindernisse im Zugang zu Ressourcen und zu Partizipation, beispielsweise durch ausländerrechtliche Beschränkungen.
Stellungnahmen und Publikationen der EKF
Stellungnahmen
Gleichstellung der Geschlechter und kulturelle / religiöse Praktiken (2010) (PDF, 55 kB, 17.11.2010)
Publikationen
Weiterführende Informationen