Soziale Sicherheit und Gesundheit

Frauen sind stärker von Armut betroffen als Männer
Oft ist die Armut von Frauen eine Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, aufgrund derer Frauen in geringerem Umfang ein Erwerbseinkommen erwirtschaften und in weit grösserem Masse als Männer unbezahlte Arbeiten wie die Betreuung der Kinder, die Haushaltsführung und die Pflege von kranken, behinderten oder älteren Angehörigen übernehmen. Die heutige Mutterschaftsversicherung fällt im internationalen Vergleich bescheiden aus. Die Alters- und Invaliditätsvorsorge knüpft an erster Stelle an der Erwerbstätigkeit an. Dies wirkt sich zulasten der Frauen aus und zeigt sich direkt in niedrigeren Rentenansprüchen.

Armut nach Trennung und Scheidung
Trennungen und Scheidungen verursachen einen höheren Existenzbedarf, da zwei getrennte Haushalte geführt werden müssen. Gleichzeitig sind für viele Frauen die Chancen auf ein höheres Einkommen durch Ausdehnung der Erwerbstätigkeit begrenzt: Kinderbetreuung, bisherige Erwerbsunterbrüche und ein geringer Erwerbsumfang wirken sich negativ aus. Wenn das Einkommen nicht für zwei Haushalte reicht (sogenannte Mankofälle), sind aufgrund der heute noch vorherrschenden Rechtspraxis geschiedene Frauen und ihre Kinder häufiger und stärker auf Sozialhilfe angewiesen als geschiedene Männer.

Für eine geschlechtergerechte Aufteilung der wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung [Empfehlungen] (PDF, 54 kB, 17.02.2009)Empfehlungen der EKF an Anwaltschaft, Rechtsprechung, Sozialhilfebehörden und Politik. Bern: 2007, 3 S., D/F/I

Nachehelicher Unterhalt - Verwandtenunterstützung - Sozialhilfe [Kurzfassung] (PDF, 131 kB, 05.02.2009)Wenn das Einkommen nach Trennung oder Scheidung nicht für zwei Haushalte ausreicht: Rechtsprechung und Änderungsbedarf bei Mankofällen. Im Auftrag der EKF. Autorin: Elisabeth Freivogel. Kurzfassung. Publiziert in «Frauenfragen» 1.2007, 14 S., D/F/I

Nachehelicher Unterhalt - Verwandtenunterstützung - Sozialhilfe [Integralfassung] (PDF, 211 kB, 05.02.2009)Wenn das Einkommen nach Trennung oder Scheidung nicht für zwei Haushalte ausreicht: Rechtsprechung und Änderungsbedarf bei Mankofällen. Eine Analyse von Gerichtsurteilen, Sozialhilfegesetzgebung und -praxis, erstellt im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen. Autorin: Elisabeth Freivogel. Bern: 2007, 79 S., D

Weitere Stellungnahmen und Publikationen der EKF

Sozialversicherungen: AHV, IV, BVG

Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter: Die EKF plädiert für ein taktisches Ja (PDF, 44 kB, 02.12.2009)Mündliches Statement von Etiennette J. Verrey, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF, anlässlich der Medienkonferenz des überparteilichen AHV-Frauenbündnisses vom 20. Oktober 2008 in Bern

2.3 AHV und BVG (PDF, 73 kB, 30.10.2017)Frauen Macht Geschichte 2001–2017

3.3. Die Stellung der Frau in der AHV und der beruflichen Vorsorge, 12 Seiten (PDF, 60 kB, 11.02.2009)Geschichte der Gleichstellung: Frauen Macht Geschichte 1848 - 2000

Schwangerschaftsabbruch

3.8. Schwangerschaftsabbruch, 9 Seiten (PDF, 87 kB, 08.06.2011)Geschichte der Gleichstellung: Frauen Macht Geschichte 1848 - 2000

Weiterführende Informationen

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/themen/wirtschaftliche--soziale-und-kulturelle-rechte/soziale-sicherheit-und-gesundheit.html