Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen, um Frauen und Männern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, ist ein zentrales Element der Gleichstellungspolitik.
Bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF fordert die Einführung eines gesetzlich geregelten und bezahlten 24-wöchigen Elternurlaubs («Elternzeit»). Ein Anteil dieser Elternzeit soll verbindlich für Väter reserviert sein.
Gleichstellung im Erwerbsleben ist gesetzlich vorgeschrieben
Seit 1. Juli 1996 ist das Bundesgesetz über die Gleichstellung in Kraft, das direkte und indirekte Diskriminierungen im Erwerbsleben verbietet und die Realisierung der Chancengleichheit im Erwerbsleben erleichtern soll.
Lohngleichheit nicht erreicht
Dennoch ist das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern noch immer gross. Die Löhne der Frauen sind im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer. Diese Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern besteht über alle Wirtschaftszweige hinweg und ungeachtet des Bildungsniveaus und des Anforderungsniveaus des Arbeitsplatzes. Rund 40% des Lohnunterschieds kann nicht durch objektive Faktoren (Ausbildung, berufliche Stellung, Anforderungsniveau, Anstellungsdauer) erklärt werden und ist als Lohndiskriminierung zu werten.
Im Oktober 2014 kündigte der Bundesrat zusätzliche Massnahmen gegen Lohndiskriminierung von Frauen an. Die Arbeitgeber sollen gesetzlich zu Lohnanalysen und unabhängigen Kontrollen verpflichtet werden.
2.2 Lohngleichheit (PDF, 85 kB, 30.10.2017)Frauen Macht Geschichte 2001–2017
Mangel an familienexterner Kinderbetreuung
Bis heute besteht ein gravierender Mangel an familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsplätzen. Die Unterschiede im Angebot der Kantone und Gemeinden sind beträchtlich. Das Impulsprogramm des Bundes für mehr familienergänzende Kinderbetreuung leistet hier seit seinem Inkrafttreten 2003 einen wichtigen Beitrag und wurde zum zweiten Mal bis 2019 verlängert.
Geschlechterquoten
Deutlich mehr Männer als Frauen haben Führungspositionen inne. Gesamthaft stellen Frauen lediglich ein Drittel der Führungspersonen, zwei Drittel sind Männer. Die Unterschiede mit Bezug auf die betriebliche Position bleiben auch bei Frauen und Männern mit gleichem Bildungsstand bestehen.
Der Bundesrat hat 2014 einen Vorschlag zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) in die Vernehmlassung geschickt. Vorgeschlagen wird ein Zielwert von 30% jeden Geschlechts in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen.
Frauenquoten in den Führungsetagen der Wirtschaft (PDF, 819 kB, 26.02.2014)Arbeitspapier im Auftrag der EKF. Autorin: Regula Kägi-Diener. 39. S., D/F
Weitere Stellungnahmen und Publikationen der EKF
Mutterschaftsversicherung
«Ja zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft! Ja zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes!» [Faltblatt] (PDF, 316 kB, 16.02.2009)Bern: 2004. Faltblatt, 6 S., D/F/I
2.4. Mutterschaftsversicherung, 11 Seiten (PDF, 57 kB, 11.02.2009)Geschichte der Gleichstellung: Frauen Macht Geschichte ab 2001
Familienexterne Kinderbetreuung
Familienexterne Kinderbetreuung: Teil I. Fakten und Empfehlungen (PDF, 37 MB, 20.02.2014)Bern: 1992, 193 S. D/F
Familienexterne Kinderbetreuung: Teil II. Hintergründe (PDF, 13 MB, 20.02.2014)Bern: 1992, 75 S. D/F
Wer denn? Wie denn? Wo denn? (PDF, 8 MB, 20.02.2014)Ein Leitfaden zur familienexternen Kinderbetreuung. Bern: 1993, 52 S., D/F/I
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