5 Schweizer Gerichts- und Verwaltungspraxis

CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis, Teil 5
Das Übereinkommen CEDAW und sein internationales Mitteilungsverfahren:
Nützliches und Wissenswertes für die Anwaltspraxis

Wenig Entscheide mit expliziter Referenz

Obwohl sich die schweizerische Rechts- und Verwaltungspraxis in vielen Bereichen regelmässig mit Geschlechtergleichstellung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes auseinandergesetzt hat, bezieht sie nur in wenigen Einzelfällen Argumente aus dem Übereinkommen CEDAW in die rechtliche Beurteilung mit ein

Bitte melden!
Um die Argumentation mit CEDAW zu erleichtern, wäre es nützlich, an dieser Stelle eine möglichst aktuelle Liste von Entscheiden zu finden, die sich explizit auf das Übereinkommen beziehen. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF wird sich bemühen, die Verweise auf relevante Schweizer Gerichts- und Verwaltungspraxis à-jour zu halten. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie neue Urteile und Entscheide von eidgenössischen und kantonalen Behörden, von denen Sie Kenntnis erhalten, an die folgende Stelle melden:
es@ximpulse.ch

Beispiele
Im folgenden Dokument finden Sie einige (nicht vollständige) Beispiele, in denen gerichtliche und administrative Behörden CEDAW explizit erwähnen.

Weiterführende Informationen

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/dokumentation/cedaw-leitfaden-fuer-die-rechtspraxis/5-schweizer-gerichts--und-verwaltungspraxis.html