4 Modellbeispiele aus der Anwalts- und Gerichtspraxis

CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis, Teil 4
Das Übereinkommen CEDAW und sein internationales Mitteilungsverfahren:
Nützliches und Wissenswertes für die Anwaltspraxis

Direkte Anwendbarkeit und völkerrechtskonforme Auslegung

Die CEDAW-Bestimmungen sind für die Schweizer Behörden rechtsverbindlich. Sie verpflichten Gesetzgebung und rechtsanwendende Behörden zu konkretem Handeln (vgl. dazu BGE 137 I 305, im Detail in Teil 5). Die CEDAW-Bestimmungen lassen sich, soweit sie als direkt anwendbar gelten können, im Einzelfall direkt vor den administrativen und gerichtlichen Behörden anrufen. Aber auch wenn die Gerichte und die Verwaltung eine direkte Anwendbarkeit der Bestimmungen verneinen, sind sie im Zuge der völkerrechtskonformen Auslegung eidgenössischer und kantonaler Normen (auf Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsebene) durchaus beachtlich und können wichtige rechtliche Argumente liefern, um dem Diskriminierungsverbot im Einzelfall Nachachtung verschaffen (vgl. dazu Teil 3).

Zunehmende Bedeutung in der Anwaltspraxis

Die Praxis der Schweizer Gerichte bezieht sich nur in wenigen Einzelfällen auf das Übereinkommen CEDAW und es ist nicht zu erwarten, dass sich die Gerichts- und Verwaltungspraxis rasch verändern wird. Eine zunehmende Anzahl von Anwältinnen und Anwälten verwendet aber das Übereinkommen für die Verstärkung ihrer Argumentation.Zudem werden Anwältinnen und Anwälte, die für einen bestimmten Fall das individuelle Mitteilungsverfahren vor dem Ausschuss CEDAW ins Auge fassen, von der ersten Instanz an mit CEDAW-Bestimmungen argumentieren müssen. Sonst läuft die Beschwerde Gefahr, das im Fakultativprotokoll vorgegebene Erfordernis der Erschöpfung des nationalen Instanzenzugs nicht zu erfüllen und deshalb vom Ausschuss nicht materiell behandelt zu werden.

Modellbeispiele

Die 16 Modellbeispiele in Teil 4 zeigen aktuelle Sachverhalte aus der anwaltlichen Praxis ausgewählter Rechtsbereiche. Sie skizzieren die anwendbaren schweizerischen Normen, verweisen auf die relevanten Bestimmungen des Übereinkommens und zeigen beispielhaft, wie die rechtliche Argumentation mit dem Übereinkommen aussehen kann.
 
Modellbeispiel 1: Erwerbsleben
Modellbeispiel 2: Erwerbsleben
Modellbeispiel 3: Erwerbsleben
Modellbeispiel 4: Erwerbsleben
Modellbeispiel 5: Erwerbsleben
Modellbeispiel 6: Sozialversicherungsrecht
Modellbeispiel 7: Eherecht
Modellbeispiel 8: Eherecht
Modellbeispiel 9: Eherecht
Modellbeispiel 10: Eherecht
Modellbeispiel 11: Häusliche Gewalt
Modellbeispiel 12: Häusliche Gewalt
Modellbeispiel 13: AusländerInnenrecht
Modellbeispiel 14: AusländerInnenrecht
Modellbeispiel 15: Frauenhandel
Modellbeispiel 16: Asylrecht
Alle Modellbeispiele sind zu finden in:

Weiterführende Informationen

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/dokumentation/cedaw-leitfaden-fuer-die-rechtspraxis/4-modellbeispiele-aus-der-anwalts--und-gerichtspraxis.html