Mandat

Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF wurde 1976 vom Bundesrat als ständige ausserparlamentarische Kommission eingesetzt. Als beratendes Organ des Bundes befasst sie sich mit allen Fragen, die die Situation der Frauen  in der Schweiz und die Gleichstellung der Geschlechter betreffen.

Als unabhängiges und überparteiliches Organ nimmt die EKF eine wichtige Brückenfunktion zwischen Politik, Behörden und Zivilgesellschaft wahr. Sie setzt sich ein für die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den staatlichen Behörden, den Nichtregierungsorganisationen und den internationalen Stellen. Durch die breite Zusammensetzung der Mitglieder ist die Kommission auch ein Ort für Austausch und Vernetzung zwischen Frauenverbänden, Sozialpartnern und Wissenschaft. Sie arbeitet  je nach Thema mit unterschiedlichen Partnern zusammen,  so etwa mit  Verwaltungsstellen, Menschenrechtsorganisationen oder  Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Wissenschaft.

  • Beobachtung und Analyse. Die EKF beobachtet und analysiert die Entwicklung der Frauen- und Gleichstellungspolitik in der Schweiz. Sie evaluiert die getroffenen Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung und erstattet Bericht darüber.
  • Stellungnahmen. Die EKF nimmt im Rahmen von Vernehmlassungen Stellung zu Vorlagen des Bundes, die für die Gleichstellung von Frau und Mann wichtig sind.
  • Empfehlungen. Die EKF erarbeitet Empfehlungen für frauenpolitische Massnahmen und zur Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann, namentlich zu Handen des Bundesrates oder der Departemente, aber auch für andere politische Akteurinnen und Akteure.
  • Besondere Aufträge. Die EKF erledigt Arbeiten gemäss besonderem Auftrag des Bundesrates oder der Departemente.
  • Information und Sensibilisierung. Die EKF informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit, beteiligt sich an Projekten und Kampagnen, führt Tagungen durch und gibt Publikationen heraus.
  • Kontakt und Zusammenarbeit. Die EKF pflegt den Kontakt und arbeitet zusammen mit Behörden, Organisationen und interessierten Kreisen. Sie ist befugt, von den Amtsstellen des Bundes die Auskünfte zu verlangen, die sie für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigt.

Weiterführende Informationen

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/die-ekf/mandat.html