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Internationales

Die EKF setzt sich für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen zur Gleichstellung ein. Sie verfolgt die Anwendung der CEDAW-Konvention, der Istanbul-Konvention und der UNO-Menschenrechtspakte in der Schweiz kritisch und fundiert.

Menschenrechtspakte

Die UN-Menschenrechtspakte konkretisieren die universell gültigen Grundrechte. Sie verpflichten Staaten, Diskriminierung zu verhindern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Beide Pakte sind seit 1992 auch in der Schweiz verbindlich.

CEDAW-Übereinkommen

Das CEDAW-Übereinkommen schützt Frauen weltweit vor Diskriminierung. Die EKF begleitet seine Umsetzung in der Schweiz, verfasst Stellungnahmen an den CEDAW-Ausschuss und stellt mit dem Praxisleitfaden Fachwissen für die juristische Praxis bereit.

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und Betroffene zu schützen. Die EKF setzt sich dafür ein, dass der nationale Aktionsplan 2022-2026 wirksam umgesetzt wird.