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CEDAW-Übereinkommen

Das CEDAW-Übereinkommen schützt Frauen weltweit vor Diskriminierung. Die EKF begleitet seine Umsetzung in der Schweiz, verfasst Stellungnahmen an den CEDAW-Ausschuss und stellt mit dem Praxisleitfaden Fachwissen für die juristische Praxis bereit.

Schutz vor Diskriminierung

Das Übereinkommen CEDAW wurde 1979 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und trat 1997 in der Schweiz in Kraft. Es schützt Frauen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Mehr dazu:

Praxisleitfaden

Der Praxisleitfaden erleichtert Anwältinnen und Anwälten, Gerichten und Rechtsberatenden die Anwendung des Übereinkommens in der Praxis. Er bietet Zugang zu relevanten Dokumenten, zeigt anhand von Beispielen, wie CEDAW rechtliche Argumentationen stärken kann, und erläutert das Verfahren für individuelle Mitteilungen («Beschwerdemöglichkeit»).

Der Leitfaden wurde 2012 von der EKF veröffentlicht und 2019 aktualisiert. Ab Mitte 2026 wird er von der Universität Bern unter der Leitung von Prof. Judith Wyttenbach weitergeführt. Die EKF ist in der Begleitgruppe vertreten.

Stellungnahmen der EKF an den CEDAW-Ausschuss

Die EKF beobachtet, wie die Schweiz das Übereinkommen umsetzt, und bewertet die Fortschritte in der Gleichstellung der Geschlechter. Dazu nimmt sie regelmässig Stellung gegenüber dem CEDAW-Ausschuss. In ihren Berichten weist sie auf bestehende Lücken hin und schlägt Massnahmen für eine wirksamere Umsetzung vor.