Zum Hauptinhalt springen

Menschenrechtspakte

Die UN-Menschenrechtspakte konkretisieren die universell gültigen Grundrechte. Sie verpflichten Staaten, Diskriminierung zu verhindern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Beide Pakte sind seit 1992 auch in der Schweiz verbindlich.

Menschenrechte und Gleichstellung

Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und die Gleichstellung der Geschlechter sind zentrale Grundsätze der internationalen Menschenrechte. Sie sind in den UN-Menschenrechtspakten verankert. Staaten, die diese Pakte ratifizieren, verpflichten sich, Geschlechterdiskriminierung aktiv zu bekämpfen und die tatsächliche Gleichstellung in der Ausübung aller Menschenrechte sicherzustellen.

UN-Pakt I: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Pakt schützt grundlegende Rechte zur Sicherung der Existenz. Dazu gehören das Recht auf Nahrung, auf angemessene Wohnung und auf soziale Sicherheit. Er garantiert faire Arbeitsbedingungen sowie das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren.

Eine zentrale Bedeutung hat das Recht auf Bildung: Es ist sowohl ein eigenständiges Menschenrecht als auch Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte.

Das Recht auf Gesundheit verpflichtet die Staaten, das Recht jedes Individuums auf sexuelle Selbstbestimmung zu achten und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsdiensten zu gewährleisten.

Der UN-Pakt I wurde 1966 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und ist in der Schweiz seit 1992 in Kraft.

Mehr dazu:

UN-Pakt II: Bürgerliche und politische Rechte

Der zweite Menschenrechtspakt garantiert zentrale Freiheits- und Schutzrechte. Er garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Sicherheit der Person sowie den Schutz vor Diskriminierung.

Er gewährleistet Grundfreiheiten wie Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit und sichert das Recht, zu wählen und gewählt zu werden. Ebenso garantiert er ein gerechtes Verfahren vor Gericht und den Schutz vor willkürlicher Verhaftung.

Der UN-Pakt II wurde 1966 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und ist in der Schweiz seit 1992 in Kraft.

Mehr dazu:

Weitere Menschenrechtsstandards

Wichtige internationale Standards zur Gleichstellung und zur Verhinderung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sind die Europäische Menschenrechtskonvention (von der Schweiz 1974 ratifiziert) und die UN-Kinderrechtskonvention (1997 ratifiziert).