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Frauenrechte

Frauenrechte in der Schweiz sind das Resultat eines jahrzehntelangen Ringens um politische, rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung. Seit 1971 haben Frauen viele Rechte erkämpft – doch bis zur tatsächlichen Gleichstellung bleibt noch viel zu tun.

Zu den Stellungnahmen der EKF

Vier Frauen demonstrieren gemeinsam für Frauenrechte.

Übersicht Frauenrechte

Frauenrechte in der Schweiz sind das Ergebnis eines jahrzehntelangen Kampfes. Bereits 1918 verlangten zwei Motionen im eidgenössischen Parlament das Frauenstimm- und Wahlrecht – durchgesetzt wurde es erst 1971. Seither konnten Frauen auf eidgenössischer Ebene politisch mitbestimmen und gewählt werden. In den folgenden Jahrzehnten kamen wichtige Errungenschaften hinzu: Gleichstellungsartikel, Gleichstellungsgesetz, Fristenregelung, Mutterschaftsentschädigung und die Ehe für alle. Das dunkle Kapitel der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, das die Rechte vieler Frauen verletzte, wurde erst in jüngerer Zeit aufgearbeitet.

Trotz Fortschritten bleibt die tatsächliche Gleichstellung eine Herausforderung. Stereotype Rollenbilder lösen sich zwar langsam auf, doch Frauen sind in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit weiterhin untervertreten und leisten den grössten Teil der unbezahlten Arbeit. Für echte wirtschaftliche und soziale Chancengleichheit braucht es die nötigen Rahmenbedingungen.

Frauen in der Politik

In Parlamenten und Regierungen der Schweiz sind Frauen weiterhin untervertreten. Auch im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bescheiden ab. Nur einmal in ihrer Geschichte stellten Frauen im Bundesrat die Mehrheit – von 2010 bis 2011.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen

Zwischen 1942 und 1981 wurden in der Schweiz zahlreiche Frauen – darunter viele Minderjährige – ohne Gerichtsurteil in Anstalten wie Hindelbank «administrativ versorgt». Grundlage waren meist kantonale Vorschriften des öffentlichen Rechts oder das Bundeszivilrecht. Betroffen waren auch Frauen, die keine Straftat begangen hatten. Häufiger Grund für eine Einweisung war eine nichteheliche Schwangerschaft.

Die EKF setzte sich insbesondere für die Rehabilitierung der in Hindelbank betroffenen Frauen ein. Als unabhängige ausserparlamentarische Kommission übernahm sie eine vermittelnde und klärende Rolle zwischen Behörden und Betroffenen. Der Einsatz begann 2007/2008, nachdem sich ehemalige Insassinnen mit ihrem Anliegen an die EKF gewandt hatten.

Weitere Informationen:

Geschichte der Frauenpolitik