Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und Betroffene zu schützen. Die EKF setzt sich dafür ein, dass der nationale Aktionsplan 2022-2026 wirksam umgesetzt wird.
Inhalte der Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats von 2011 zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. In der Schweiz ist sie am 1. April 2018 in Kraft getreten. Trotz vieler Massnahmen bleibt ihre Umsetzung unvollständig – Gewalt an Frauen ist weiterhin Realität.
Die Konvention anerkennt Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung. Mit der Ratifizierung hat sich die Schweiz verpflichtet, solche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.
Sie umfasst die Handlungsfelder Prävention, Schutz, Strafverfolgung sowie ein koordiniertes Vorgehen. Die Ziele:
- Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vorbeugen und vermindern
- Betroffenen Schutz und Unterstützung bieten
- Straftaten konsequent verfolgen und Täterinnen und Täter zur Verantwortung ziehen
- Die Umsetzung auf allen föderalen Ebenen koordinieren und die Zivilgesellschaft einbeziehen
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG ist nationale Koordinationsstelle.
2022 verabschiedete der Bund den Nationalen Aktionsplan 2022-2026 zur Umsetzung der Konvention. Er enthält 44 konkrete Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, gegliedert in die Schwerpunkte:
- Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
- Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Freiwilligen
- Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt
Mehr dazu:
Stellungnahmen der EKF
Beitritt der Schweiz zur Istanbul-Konvention (2015)
Die EKF begrüsste den geplanten Beitritt ausdrücklich. Damit setzte die Schweiz ein wichtiges Zeichen, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu den prioritären Aufgaben von Bund und Kantonen gehört.
Mehr dazu:
Revision Opferhilfegesetz (2025)
Mit der Teilrevision des Opferhilfegesetzes sollen die Leistungen der Opferhilfe gestärkt werden. Betroffene von Gewalt sollen in der ganzen Schweiz Zugang zu kostenlosen rechtsmedizinischen Untersuchungen erhalten – unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wird. Damit setzt die Schweiz Artikel 25 der Istanbul-Konvention um.
Mehr dazu: