Organisation

Die Organe der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF sind: Plenum, Geschäftsausschuss, Präsidentin/ Präsident, Arbeitsgruppen, Sekretariat.

Plenum
Das Plenum ist das oberste Organ der Kommission. Es besteht aus 20 Mitgliedern und tritt auf Einladung der Präsidentin / des Präsidenten in der Regel viermal jährlich zusammen. In die Kompetenz des Plenums fallen insbesondere die Genehmigung des Budgets, die Festlegung des Jahresprogramms und der Projekte sowie die Verabschiedung von Stellungnahmen und Berichten. 

Geschäftsausschuss
Der Geschäftsausschuss besteht aus Präsidentin / Präsident und zwei Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten. Er tritt sechs- bis achtmal jährlich zusammen. In seine Kompetenz  fallen folgende Aufgaben: Vorbereitung der Sitzungen des Plenums und Umsetzung der Beschlüsse, Entscheide über laufende und dringende Geschäfte,  Koordination der Aktivitäten von Arbeitsgruppen und einzelnen Beauftragter, Beizug von externen Fachleuten für Projekte und Hearings.

Präsidentin / Präsident
Die Präsidentin / der Präsident vertritt die Kommission nach aussen, lädt zu den Sitzungen ein und führt den Vorsitz im Plenum und im Geschäftsausschuss.

Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen bereiten für die Kommission ein Geschäft vor, treffen Abklärungen oder begleiten Projekte. Sie erstatten dem Plenum regelmässig Bericht über ihre Tätigkeit. Nach Erfüllung ihres Auftrages lösen sie sich auf.

Sekretariat
Das Sekretariat nimmt an den Sitzungen des Plenums, des Geschäftsausschusses und der Arbeitsgruppen teil. Es erstattet dem Geschäftsausschuss und der Kommission regelmässig Bericht über die für die Kommission ausgeübte Tätigkeit.

Die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des Kommissionssekretariats nimmt an allen Sitzungen der Kommission mit beratender Stimme teil.

Weiterführende Informationen

https://www.ekf.admin.ch/content/ekf/de/home/die-ekf/organisation.html